von Merle Specht | Jul 26, 2021 | Uncategorized
Paragraph 87 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) 1 Diese Kirchenkreisordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. 2 Die nach der bisherigen Kirchenkreisordnung bestehenden Organe sowie Kirchenämter und Kirchenkreisämter übernehmen mit dem Tag des Inkrafttretens die...
von Merle Specht | Jul 26, 2021 | Uncategorized
Paragraph 86 Ehrenamtlich Mitarbeitende Die §§ 43 Absatz 2 und 45 der bisherigen Kirchenkreisordnung bleiben in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung vorläufig in Kraft, bis ein Kirchengesetz in Kraft tritt, das die Rechtsstellung ehrenamtlich Mitarbeitender...
von Merle Specht | Jul 26, 2021 | Uncategorized
Paragraph 85 Hauptsatzungen (1) Die Hauptsatzungen der Kirchenkreise nach § 58 sind so rechtzeitig zu beschließen, dass sie spätestens am 1. Juli 2024 in Kraft treten können. (2) Folgende Bestimmungen gelten als vorläufige Hauptsatzung der betroffenen Kirchenkreise...
von Merle Specht | Jul 26, 2021 | Uncategorized
Paragraph 84 Stadtkirchenverband Hannover In dem Kirchenkreis mit dem Namen „Stadtkirchenverband Hannover“ führt die Kirchenkreissynode die Bezeichnung „Stadtkirchentag“, der Kirchenkreisvorstand die Bezeichnung „Stadtkirchenvorstand“ und das Kirchenamt die...
von Merle Specht | Jul 26, 2021 | Uncategorized
Paragraph 83 Allgemeine Verweisung Soweit in den §§ 78 – 82 keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten für Operative Kirchenkreisverbände die allgemeinen Bestimmungen über Kirchenkreisverbände...
von Merle Specht | Jul 26, 2021 | Uncategorized
Paragraph 82 Geschäftsführung (1) 1 Die Geschäftsführung besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. 2 Sie leitet den Kirchenkreisverband in eigener Verantwortung und vertritt ihn im Rechtsverkehr. § 80 Absatz 1 Nummer 2 bleibt unberührt. (2) Die Geschäftsführung hat...
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