Ausgangslage

1. Komplexes und aufwändiges Wahlverfahren

Das Landeskirchenamt hat im Zusammenhang mit der Kirchenvorstandswahl 2018 zahlreiche Rückmeldungen aus Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zum Wahlrecht und zum Wahlverfahren erhalten.

Einige Kirchenämter haben für die von ihnen betreuten Kirchenkreise sogar umfangreiche Auswertungen mit ihren Erfahrungen bei der Wahl und Anregungen für zukünftige Wahlen übermittelt. Viele Ehrenamtliche und Mitarbeitende in den Pfarrämtern und Gemeindebüros beklagen, dass das Prozedere zu kompliziert und aufwändig sei. Sie wünschen sich eine Vereinfachung der Verfahren und der Vorschriften. Wegen der Unsicherheit mit den zahlreichen komplexen Vorschriften zum Wahlverfahren gibt es eine große Nachfrage nach zentral von der landeskirchlichen Ebene bereitgestellten Mustern und Formularen. Gleichzeitig ist es aber so, dass alles Wesentliche bisher nicht zentral, sondern in den Kirchengemeinden geleistet werden muss.

Um zur Veranschaulichung zwei Beispiele zu nennen: Nach geltendem KVBG ist jedes Kirchenmitglied wahlberechtigt, das am Wahltag der Kirchengemeinde angehört und in die Wählerliste eingetragen ist. Auch kurzfristig vor der Wahl neu Zugezogene müssen berücksichtigt werden. Daraus folgt, dass die Kirchengemeinde die Wählerliste bis zum letzten Tag vor dem Wahltag aktuell halten muss. Nach dem bisher geltenden Zeitablauf bei der Kirchenvorstandswahl liegen viele wahlbezogene Entscheidungen und Termine um Weihnachten und den Jahreswechsel herum. Das ist für die Kirchengemeinden eine ohnehin sehr arbeitsreiche Zeit, in der andere als wahlbezogene Themen im Vordergrund stehen.

2. Schwieriger werdende Gewinnung von Kandidierenden

Neben den oben beispielhaft benannten verfahrensbezogenen und organisatorischen Themen sind die Kirchengemeinden im Zusammenhang mit den Kirchenvorstandswahlen mit weiteren Herausforderungen konfrontiert.

Die Gewinnung von Kandidierenden wird zunehmend schwieriger. Auswertungen zeigen, dass die Zahl der Menschen, die bereit sind, für den Kirchenvorstand zu kandidieren, über den Verlauf der letzten Kirchenvorstandswahlen zurückgegangen ist (siehe nachstehende Grafik).

3. Niedrige Wahlbeteiligung

Ein weiteres Thema ist die Wahlbeteiligung. Sie lag bei der Kirchenvorstandswahl 2018 bei 15,37 Prozent. Bei der Kirchenvorstandswahl 2012 hatten sich noch 18,56 Prozent der Kirchenmitglieder an der Wahl beteiligt. Der Überblick über die Wahlbeteiligung bei den Kirchenvorstandswahlen von 1970 bis 2018 (siehe nachstehende Grafik) zeigt aber auch, dass schon früher – selbst in Zeiten, als der Anteil der Kirchenmitglieder in der Bevölkerung noch deutlich höher war als heute – sich relativ wenige Kirchenmitglieder an den Wahlen beteiligt haben. 1970 lag die Wahlbeteiligung noch unter 15 Prozent. Die recht hohe Steigerung bei der Wahlbeteiligung zwischen der Wahl im Jahr 1982 und im Jahr 1988 lässt sich darauf zurückführen, dass 1988 die landeskirchenweite Kampagne zur Kirchenvorstandswahl eingeführt wurde.