Paragraph 84
Stadtkirchenverband Hannover
In dem Kirchenkreis mit dem Namen „Stadtkirchenverband Hannover“ führt die Kirchenkreissynode die Bezeichnung „Stadtkirchentag“, der Kirchenkreisvorstand die Bezeichnung „Stadtkirchenvorstand“ und das Kirchenamt die Bezeichnung „Stadtkirchenkanzlei“.
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