Paragraph 17

Gelöbnis der Mitglieder

(1)  Zu Beginn der ersten Tagung legen die Mitglieder der neu gebildeten Kirchenkreissynode gegenüber der Superintendentin oder dem Superintendenten folgendes Gelöbnis ab:

„Ich gelobe vor Gott und dieser christlichen Gemeinde, dass ich als Mitglied der Kirchenkreissynode in Bindung an die Heilige Schrift und an das Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche danach trachten will, dass die Kirche in Einigkeit des Glaubens und in Gemeinschaft der Liebe wachse zu dem hin, der das Haupt ist, Christus.“

Sie bekräftigen dieses Gelöbnis mit den Worten: „Ich gelobe es vor Gott.“

(2) Wer bei der ersten Tagung nicht anwesend war oder später Mitglied der Kirchenkreissynode wird, legt das Gelöbnis gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Kirchenkreissynode ab.

1 Kommentar

  1. Sollte bei der Gelegenheit nicht das Gelöbnis dem aktuellen Sprachgebrauch angepasst werden? Wenn zwanzig Prozent der Synode unter 27 Jahre alt sind, könnten die schon bei dem Ausdruck, dass sie „nach etwas trachten“ sollen, ins Schmunzeln geraten…

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