Paragraph 16
Erste Tagung der Kirchenkreissynode
1 Eine neu gebildete Kirchenkreissynode tritt innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Amtszeit zu ihrer ersten Tagung zusammen. 2 Diese Tagung wird durch die Superintendentin oder den Superintendenten eröffnet und bis zum Abschluss der Wahl der oder des Vorsitzenden der Kirchenkreissynode geleitet. 3 Die oder der Vorsitzende leitet die Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes.
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