Paragraph 16

Erste Tagung der Kirchenkreissynode

Eine neu gebildete Kirchenkreissynode tritt innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Amtszeit zu ihrer ersten Tagung zusammen. Diese Tagung wird durch die Superintendentin oder den Superintendenten eröffnet und bis zum Abschluss der Wahl der oder des Vorsitzenden der Kirchenkreissynode geleitet. Die oder der Vorsitzende leitet die Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes.

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