Paragraph 1

Auftrag des Kirchenkreises

(1) Der Kirchenkreis ist die Gemeinschaft der Kirchengemeinden und der anderen Formen kirchlichen Lebens in seinem Bereich. Er nimmt den Auftrag der Kirche in seinem Bereich in eigener Verantwortung wahr. 3 Er wendet sich in Wort und Tat allen Menschen zu und nimmt am gesellschaftlichen und politischen Leben teil.

(2) Der Kirchenkreis ermöglicht Erfahrungen von größerer Gemeinschaft und Vielfalt kirchlichen Lebens.

9 Kommentare

  1. Schon der §1 schwitzt den Grundtenor aus, den ich schon länger beobachte: dass der Fokus kirchlichen Lebens immer mehr „nach oben” verlagert werden soll. Auch hier klingt es wieder nach einem Paradigmenwechsel von „Kirchenkreis ist eine Verwaltungseinheit” zu „Kirchenkreis als Super-Gemeinde”. Wollen wir das?

  2. Der Titel müsste eigentlich lauten: Definition des Kirchenkreises.
    „Gemeinschaft der Gemeinden und..“ klingt etwas nach einer Arbeitsgemeinschaft, ohne dies jedoch zu sein. Vielmehr ist der KK ja eine eigene Entität, wird nicht von den Gemeinden, sondern der Landeskirche gebildet, und die Mitgliedschaft darin ist auch nicht frei wählbar.
    Er hat den Auftrag, (subsidiär?) Aufgaben zu übernehmen, die auf KK-Ebene besser aufgehoben sind als auf Gemeindeebene. Er ist Anstellungsträger der Kindergärten und Arbeitgeber.

    • Anstellungsträger der Kindergärten ist er nicht automatisch. Das wären zunächst die Gemeinden – auch wenn die inzwischen i.d.R. einen KiTa-Verband auf Kreis-Ebene gegründet haben …

  3. Wenn dort „größerer“ steht, dann muss im Deutschen „als“ folgen; besser: „umfangreicher“ oder „großer“

    • … und doch bleibt’s dann ein Komparativ, der seinen Vergleichspunkt nicht benennt: größer oder umfangreicher – als was?

  4. (2) bitte größerer ersetzen durch “ großer“ oder „umfangreicher“ ersetzen; “ größerer“ erfordert einen Vergleich zu etwas anderem

  5. Der Grundsatzgedanke der Subsidarität verdient gleich hier beim Auftrag des KK erwähnt zu werden.

    Dagegen sind die Sätze 2 und 3 missverständlich. Der Eindruck einer „KK-Kirche“ unabhängig von den den „Kirchengemeinden und anderen Formen kirchlichen Lebens in seinem Bereich“ drängt sich auf.

  6. nur um eventuell vorliegenden Bedeutungsverschiebungen des Begriffs entgegenzuwirken:

    Subsidiarität (S.) ist ein Begriff der Sozialphilosophie zur Kennzeichnung einer bestimmten Ordnung im Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Er stammt vom lat. „subsidium ferre“ (= Hilfestellung leisten) und besagt, dass der Staat im Verhältnis zur Gesellschaft nicht mehr, aber auch nicht weniger tun soll, als Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.

    Dieser Aspekt der „Hilfe zur Selbsthilfe”, der das Subsidiaritätsprinzip konstituiert und an dieser Stelle m.E. vollkommen richtig gefordert wird, scheint mir in den Köpfen der Verantwortlichen auf höheren kirchlichen (ebenso wie staatlichen) Ebenen ausgeblendet zu werden.

  7. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind lt. Aktenstück 71.A Seite 4 sind „… neben den Vertreterinnen und Vertretern aus betroffenen Abteilungen des Landeskirchenamtes, aus dem Bischofsrat und dem Kirchensenat sowie den Arbeitsfeldern Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung und Ehrenamt im Haus kirchlicher Dienste aufgrund einer Aussprache der Landessynode als Vertreterinnen aus Kirchengemeinden zwei ehrenamtliche Mitglieder von Kirchenvorständen und eine Gemeindepastorin hinzugezogen worden.

    Das heißt, die Kirche vor Ort, um die es ja gehen müsste, ist mit nur 3 Personen beteiligt worden. Stimmt das? Das macht mich sehr nachdenklich. Eine Kirchenkreisordnung vor allem formuliert aus übergeordneter Sicht macht es so mancher Ehrenamtlichen/so manchem Ehrenamtlichen schwer die Motivation zu erhalten.

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