Die Reform der

Kirchenkreisordnung

Das Beteiligungsverfahren ist beendet.

Herzlich Willkommen auf der Beteiligungsplattform zur neuen Kirchenkreisordnung!

Bis zum 31. Januar 2022 gab es die Möglichkeit, den Entwurf einer neuen Kirchenkreisordnung zu diskutieren und zu kommentieren.

Auf dieser Website können Sie jeden Paragrafen der neuen Kirchenkreisordnung und der begleitenden Rechtsänderungen einzeln aufrufen und die Kommentare einsehen. Außerdem steht Ihnen eine Synopse mit dem Entwurf der neuen Kirchenkreisordnung, dem bisherigen Gesetzestext und Erläuterungen zu den einzelnen neuen Regelungen zur Verfügung.

Grundlage für den Entwurf sind die Aktenstücke Nr. 71 A und Nr. 71 B der 25. Landesynode, die wir Ihnen ebenfalls verlinkt haben. Die 25. Landessynode hat das Landeskirchenamt mit Beschluss vom 17. Mai 2019 gebeten, auf der Grundlage dieser beiden Aktenstücke den Entwurf für die neue KKO zu erarbeiten und das Stellungnahmeverfahren durchzuführen.

Die neue Kirchenkreisordnung verfolgt das Ziel, die Aussagen der Kirchenverfassung über die Aufgaben und die Arbeit der Kirchenkreise zu konkretisieren und die Kirchenkreise in die Lage zu versetzen, dass sie ihre Rolle in den anstehenden Veränderungsprozessen tatsächlich wahrnehmen können.

Wie geht es im Prozess weiter?

Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens werden Ihre Kommentare und Stellungnahmen ausgewertet. Im März 2022 werden wir sie in einer Tagung mit den Vorsitzenden der Kirchenkreissynoden, den Superintendent*innen und den Leitungen der Kirchenämter diskutieren. Auf dieser Grundlage erstellen wir dann den endgültigen Gesetzentwurf, den wir im Frühjahr 2022 der Landessynode zur Beschlussfassung vorlegen.

Weitere Änderungen

  • Erprobungsregelungen in verschiedenen Kirchenkreisen, die in ein dauerhaftes Angebot für alle Kirchenkreise überführt werden sollen (sog. ephorale Doppelspitzen in den Kirchenkreisen Hildesheimer Land-Alfeld und Lüneburg, Kirchenkreispfarramt im Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg) (§§ 8 f. KKO),
  • Regelungen über digitale Sitzungen aus der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Sicherung der Handlungsfähigkeit kirchlicher Körperschaften (§§ 23 ff., 39 ff KKO),
  • Regelungen zum sog. Anschluss- und Benutzungszwang für die Nutzung der Kirchenämter mit Rücksicht auf die Neuordnung des staatlichen Umsatzsteuerrechts (§ 54 KKO),
  • Überprüfung der bestehenden Genehmigungsvorbehalte auf Grund der Gespräche zwischen den Kirchenkreisen und dem Landeskirchenamt (§ 70 KKO),
  • Neuregelungen zu sog. operativen Kirchenkreisverbänden mit einer veränderten Organstruktur (§ 78 ff KKO),
  • begleitende Rechtsänderungen in anderen Kirchengesetzen, vor allem in der Kirchengemeindeordnung und im Regionalgesetz.

Start des Stellungnahmeverfahrens

1. August 2021

Ende des Stellungnahmeverfahrens

31. Januar 2022

Auswertung mit den Kirchenkreisvertreter*innen

11.–12. März 2022

Einbringung des Gesetzentwurfs in die Landessynode

18.–21. Mai 2022

Inkrafttreten der neuen Kirchenkreisordnung

1. Januar 2023

Neubildung der Kirchenkreissynoden

1. Januar 2025